JamCircle Hamburg, Stand 14.07.2023
1. Das Mindestalter für die Teilnahme an Veranstaltungen beträgt 18 Jahre.
2. Die aktuellen Gebühren können unter der Webseite der Veranstalterin eingesehen werden. Eine Erhöhung der Gebühren der wöchentlichen Kurse ist möglich und wird mindestens 2 Monate im voraus bekannt gegeben. Die Gebühr der wöchentlichen Kurse ist auch fällig, wenn der Teilnehmer nicht am Unterricht teilnimmt.
3. Bei wöchentlichen Kursen wird die Gebühr vom Konto der Teilnehmer*in am Ersten eines Monats mittels Banklastschrift eingezogen.
4. Bei einmaligen Veranstaltungen wie z.B. Wochenend-Workshops oder Festivals ist eine Kündigung bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei möglich. Sollte eine Kündigung danach aus Krankheitsgründen erfolgen, so ist eine Kündigungsgebühren von 50 % der Kosten fällig. Bei einer Kündigung aus anderen Gründen ist der volle Workshop-Beitrag fällig. Sollte es möglich sein, dass die Teilnehmer*in oder die Veranstalterin eine Ersatzteilnehmer*in findet, so können die Kosten durch diese Person übernommen werden.
5. Eine Probestunde für die wöchentlichen Kurse ist einmalig pro Person und Kurs möglich. Die Probestunde ist beiderseitig unverbindlich und kostenlos.
6. Während der Veranstaltungen kommt es zu körperlicher/sportlicher Belastung. Die Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (wie z.B. Kurse, Workshops, Probestunden, freies Training) erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für anlässlich der Teilnahme entstandenen Personen- oder Sachschäden, es sei denn, diese wurden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Veranstalterin herbeigeführt. Für Garderobe und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
7. Es gilt die jeweilige Hausordnung des Eigentümers der verwendeten Räumlichkeiten.
8. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor Veranstaltungen auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sowie Veranstaltungen zu streichen oder zusammenzulegen. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Teilnehmer*innen.
9. Im Falle einer behördlich angeordneten Betriebsschließung werden die Veranstaltungen online abgehalten. Die Unterrichtszeiten werden angepasst und in einem gesonderten Stundenplan veröffentlicht.
10. An gesetzlichen Feiertagen und in den Betriebsferien (6 Wochen im Jahr) findet kein Unterricht statt. Die Ferienzeiten orientieren sich an den Hamburger Schulferien, können aber auch davon abweichen. Die Ferienzeiten werden mindestens 1 Monat im voraus bekannt gegeben. Die monatliche Kursgebühr ist auch zu Ferienzeiten fällig.
11. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer*in auf eine bestimmte Lehrkraft. Sollte es über die Ferien hinaus aus schwerwiegendem Grund zu Unterrichtsausfällen kommen, so werden ausfallende Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder der Kursteilnehmer*in wird die anteilige Kursgebühr auf den nicht erbrachten Leistungsanteil rückerstattet oder mit der nächsten Abbuchung verrechnet. Weitere Ansprüche an die Veranstalterin bestehen nicht.
12. Der fortlaufende Vertrag für die wöchentlichen Kurse ist zeitlich unbefristet und kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Monats. Eine Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.